24-Stunden-Notdienst

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GOT - Notdienstnovelle tritt in Kraft

17.02.2020

Am 13.02. 2020 wurde die GOT-Notdienstnovelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese legt gesetzlich fest, dass im Notdienst (d.h. außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten) eine Notdienstgebühr von 50 € plus Mwst. (= 59,50 €) pro Tierhalter erhoben werden muss.
Diese Notdienstgebühr fällt zusätzlich zu dem erhöhten Gebührensatz im Notdienst an.
Unsere regulären Sprechzeiten, in denen keine Notdienstgebühr erhoben wird, sind wie folgt: Mo-Fr 10-19 Uhr, Samstag 10-12 Uhr, Sonn- und feiertags 10-11 Uhr.

Genauere, aktualisierte Informationen zu unserer Abrechnung finden Sie hier.