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3G-Regel ab Mo. 22.11.2021

19.11.2021 Ab Montag, den 22.11. 2021 gilt auch in unserer Klinik die 3G-Regel.

Liebe Tierhalter!

Auf Grund der Corona-Landesverordnung gilt in unserer Klinik ab Montag, den 22.11.21 die 3G-Regel.

Bitte halten Sie einen 3G-Nachweis (Nachweis über gültige Impfung/Genesung/OFFIZIELLER Coronatestnachweis – Schnelltest max 24h, PCR-Test max 48 h alt) PLUS ein Ausweisdokument (z.B. Ausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkassenkarte mit Foto) bei der Anmeldung unaufgefordert bereit.

Die Kontrolle erfolgt VOR Betreten der Klinik (d.h. am Container oder - falls dieser nicht besetzt ist – an der Tür).

Ohne einen gültigen 3G-Nachweis dürfen Sie die Klinik nicht mehr betreten. Wir behandeln ihr Tier dann bei Bedarf ohne Ihr Beisein und besprechen alles Nötige am Telefon.

Unsere bereits bestehenden Corona-Regeln (Maskenpflicht, maximal 1 Betreuungsperson pro Tier) gelten weiterhin.

Bitte beachten Sie, dass wir den 3G-Nachweis bei jedem Besuch wieder neu abfragen müssen, da es uns aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet ist, entsprechende Daten zu speichern.

Die Klinikleitung