24-Stunden-Notdienst

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Preise

 

Am 22.11.22 ist die neue Gebührenordnung für TierärztInnen (GOT) in Kraft getreten.

Zusätzlich gilt seit 13.02.2020 die Notdienstverordnung, die speziell die Abrechnung außerhalb der „normalen" Sprechzeiten regelt.

Ab dem 22.11. 2022 gelten in der Kleintierklinik Wasbek folgende Gebührensätze:

Zeiten Gebührensatz
nach GOT
Terminprech­stunde Montag-Samstag

 

 1,3-facher Satz (einzelne Spezialuntersuchungen und Operationen können davon abweichen)

Notfallsprechstunde Mo.-Fr. 9-18 Uhr

Notdienst Mo.–Do. 18–8 Uhr
Fr. 18 - Mo. 8 Uhr
sowie feiertags

2,6-facher Satz (einzelne Leistungen bis zum 4-fachen Satz)
+ Notdienstgebühr
59,50 € (inkl. MwSt)

Was ist die GOT?

Die GOT wird von der Bundesregierung erlassen und regelt die Entgelte für tierärztliche Leistungen. Dabei sind alle niedergelassenen Tierärzte gesetzlich verpflichtet, mindestens den 1-fachen Satz der GOT – zzgl. Mehrwehrtsteuer – zu berechnen. Der Gebührenrahmen geht bis zum 3-fachen Satz. Im Notdienst muss mindestens der 2-fache (und höchstens der 4-fache) Satz der GOT zuzüglich der verpflichtenden Notdienstgebühr (50 € + MWST) erhoben werden.

Innerhalb des Rahmens des 1- bis 3-fachen Satzes der GOT ist jeder Tierarzt frei in seiner Kalkulation. Diese ist nicht zuletzt abhängig von der technischen und personellen Ausstattung.

In unserer Klinik rechnen wir die meisten GOT-Positionen im 1,3-fachen Satz ab. Die übrigen Positionen werden teils nach dem 1-fachen, teils aber auch nach einem höheren Satz abgerechnet. Letztere Positionen betreffen v.a. Leistungen, die einen hohen apparativen oder personellen Aufwand erfordern, oder für deren Durchführung unsere Mitarbeiter aufwendige Zusatzausbildungen oder Schulungen absolvieren mussten.


Aber wieso ist jetzt alles „so teuer“ geworden?

Dazu muss man wissen, dass die letzte umfassende GOT Novelle von 1999 stammt. In den vergangenen 23 Jahren hat die Tiermedizin einen riesigen Sprung gemacht.
Neue Diagnostik- und Therapiemethoden wurden entwickelt, um Ihr Tier noch besser und umfassender medizinisch versorgen zu können. Die neue GOT greift dies auf, indem sie dieser Entwicklung Rechnung trägt.

Aber nicht nur die medizinische Entwicklung ist vorangeschritten. Die allgemeine Inflation, gestiegene Medikamenten- und Energiekosten betreffen auch Tierarztpraxen und Kliniken. Die Zahl der Haustiere nahm in den letzten Jahren signifikant zu. Gleichzeitig ist der Fachkräftemangel inzwischen deutlich spürbar.

Vor allem der Fachkräftemangel ist der wichtigste Grund für das massive Kliniksterben der letzten Jahre. Dadurch ist bereits in vielen Gegenden Deutschlands zu deutlich spürbaren Einschnitten in der Notdienstversorgung gekommen. Wir wollen auch weiterhin an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie und Ihre Lieblinge da sein.
Dafür ist es von grundlegender Bedeutung, dass wir qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten können – eine angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sind  in diesem Zusammenhang selbstverständlich.

Deshalb ist die neue GOT richtig und wichtig, um auch in Zukunft für Sie und Ihr Tier rund um die Uhr da sein zu können.

Was kann ich als Tierhalter tun?

Grundsätzlich empfehlen wir, für eventuell erforderliche tierärztliche Behandlungen Ihres Tieres vorzusorgen. Der Abschluss einer OP-Versicherung ist in jedem Fall ratsam, aber auch eine Tierkrankenversicherung kann sich lohnen.

Gehen Sie immer rechtzeitig zum Tierarzt und nehmen Sie Vorsorgeuntersuchungen wahr – so kann in vielen Fällen Schlimmeres verhindert und die Kosten können im Rahmen gehalten werden.